Für die reibungs- und gefahrlose Durchführung des Sportunterrichtes bitten wir um Beachtung folgender grundsätzlicher Verhaltensregeln:

 

 Fair geht vor

 

 Ich halte die 4 Regeln im Sportunterricht ein:

 

 1.    Ich bin ehrlich und halte mich an die Sportregeln.

  2.    Ich bin tolerant, bejahe die Entscheidungen des Schiedsrichters und bemühe mich, neidlos zu gewinnen 

       oder zu verlieren.

  3.    Ich helfe meinen Mitschülern, wenn sie Hilfe brauchen.

  4.    Ich nehme Rücksicht und bin freundlich.

 

 

Die richtige Sportausstattung

 

Im Rahmen des Sicherheitserlasses des Landes NRW informieren wir Sie über die richtige Sportkleidung Ihres Kindes: Voraussetzung ist/ sind:

 

 -      feste Turnschuhe mit nicht abfärbender Sohle, die nicht draußen getragen werden (oder sauber gemacht wurden). Bitte üben Sie das Binden einer Schleife oder wählen Sie Schuhe mit Klettverschluss. Ungeeignet sind Turnschläppchen!

 

 -      Sporthose und Sportshirt in einem geeigneten Sportbeutel

 

 Lange Haare müssen zum Zopf zusammengebunden sein.

 

 Falls Ihr Kind Brillenträger ist, schaffen Sie ihm eine Sportbrille an oder vergewissern Sie sich bei Ihrem Optiker, dass Ihr Kind eine sporttaugliche Brille trägt. Andernfalls muss Ihr Kind die Brille absetzen.

 

 -      Sämtlicher Schmuck ist abzulegen (oder selbst mit Pflaster abzukleben). Dennoch mitgebrachter Schmuck und Uhren können in der Lehrerumkleide abgelegt werden. Für Verlust haften die Sportlehrkräfte jedoch nicht!

 

 -      Fordern Sie Ihre Kinder dazu auf, regelmäßig die Sportkleidung zum Waschen mit nach Hause zu nehmen.

 

 Schwimmunterricht findet ausschließlich in der 2. Klasse statt.

 

 Dazu benötigt ihr Kind:

  -      Duschzeug, Bürste, Handtuch, Badehose bzw. Badeanzug, Badehaube bei längeren Haaren

 

Wissenswertes

 Die Teilnahme am Sportunterricht ist verpflichtend. Eine längere Sportunfähigkeit muss ärztlich attestiert werden. Sollte ihr Kind sich beim Sportunterricht verletzen und einen Arzt aufsuchen müssen, teilen Sie dies bitte umgehend der Schule mit, da etwaige Schäden über die gesetzliche Unfallversicherung  abgedeckt. Im Falle einer Erkrankung und damit Nicht-Teilnahme am Sport- oder Schwimmunterricht muss Ihr Kind am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen oder dem eigenen Unterricht zusehen, eine Freistellung erfolgt nicht.