Extremwetter

Unterricht bei "extremer Schlecht-Wetterlage" ( z. B. Sturm, starker Schneefall, Eisregen, Hitze im Sommer, Sturm u. ä.)

 

Laut Gesetzgeber gilt, dass Eltern selbst entscheiden, ob der Weg zur Schule zumutbar ist oder ob er unter den gegebenen Bedingungen als zu gefährlich erscheint. Sollten sich Eltern entscheiden, ihr Kind bei plötzlichen, extremen Witterungsverhältnissen wie Sturm, starkem Schneefall oder Eisregen nicht zur Schule gehen zu lassen, so ist die Schule umgehend darüber zu informieren und das Nichterscheinen entschuldigt.

Schulen und Schulträger können jedoch auch in eigener Verantwortung den Schulbetrieb aussetzen (und ggf. Distanzunterricht anbieten). Es ist jedoch gewährleistet, dass SchülerInnen, die dennoch zur Schule kommen, betreut sind.

Ausnahme: Etwas anderes ist es, wenn das Land NRW beispielsweise wie zuletzt bei der Coronapandemie den Schulbetrieb per Landesvorgabe aussetzt.

 

Für unsere Schule gilt daher:

 

Wir stellen den Kernbetrieb (Unterricht so weit wie möglich nach Pan und OGS) sicher. Das bedeutet, dass Ihr Kind für die "normale" Zeit von uns betreut werden kann, sollten Sie von uns nichts anderes hören. Bitte achten Sie auch auf die örtlichen Pressemitteilungen. Wir gehen davon aus, dass Sie, wenn Sie Ihr Kind zur Schule schicken, es an diesen Tagen hin und zurück begleiten und es den Weg keinesfalls alleine antreten lassen. Beachten Sie die Pressemitteilungen, die Angaben auf unserer Homepage (und den Emailverkehr). Die Homepage liefert alle gültigen Angaben und klärt Sie detailliert auf.



Wichtige Regelungen/ Was mache ich, wenn…

 

Beaufsichtigung Ihres Kindes vor Unterrichtsbeginn

Seit dem Schuljahresbeginn 2020/21 haben wir einen "offenen, gleitenden Anfang". Ihr Kind kann ab 7.45 Uhr direkt in die Klasse gehen, wo es beaufsichtigt ist. Vorher findet keine Aufsicht statt. Dies betrifft nicht die Kinder, die in der Frühbetreuung der OGS angemeldet sind. Pünktlich um 8.00 Uhr müssen alle Kinder da sein und es ist Unterrichtsbeginn. Die Zeit des offenen Anfangs  nutzen die Kinder für individuelle Lernangebote.

 

Erkrankung Ihres Kindes

Wenn Ihr Kind wegen einer Erkrankung nicht zur Schule kommen kann, dann rufen Sie bitte morgens im Sekretariat oder bei einem Mitschüler an. Jedes Fehlen muss zusätzlich schriftlich z.B. über den Schulplaner entschuldigt sein. Ist ihr Kind länger krank, so muss spätestens am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung der Eltern in der Schule vorliegen. Ina Ausnahmefälle verlangen wir die Vorlage eines ärztlichen Attests.

 

Sollte Ihr Kind während des Vormittags erkranken, so werden Sie benachrichtigt. Wichtig ist daher, dass in der Schule immer eine aktuelle Telefonnummer vorliegt, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Auch dafür findet sich ein Platz im Schulplaner. In der Zeit vor oder im Anschluss an Schulferien müssen Sie immer ein ärztliches Attest vorlegen!

 

Ansteckende Krankheiten

Sie sind verpflichtet gemäß den geltenden Infektionsschutzbestimmungen zum Schutz aller Beteiligten, alle ansteckenden Infektionskrankheiten (und auch Kopfläuse) sofort im Sekretariat zu melden. Ein entsprechendes Merkblatt teilt Ihnen die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer am ersten Elternabend im ersten Schuljahr aus.

 

 

Sport- und Schwimmunterricht

Auch eine Nichtteilnahme am Sport- oder Schwimmunterricht muss schriftlich entschuldigt werden, bei mehrmaliger oder längerer Erkrankung ist ein Attest vorzulegen. Erkrankte Kinder schauen zu oder besuchen dann den Unterricht in einer anderen Klasse. Sie sind nicht vom Unterricht befreit.

 

 

Beurlaubungen

Beurlaubungen von einzelnen Stunden (z.B. für Arztbesuche) oder für einen Tag kann der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin aussprechen. Längere Unterrichtsbefreiungen können nur von der Schulleitung genehmigt werden und müssen rechtzeitig und schriftlich beantragt werden. Beurlaubungen unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien sind nicht möglich. In nachweislich dringenden Ausnahmefällen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung!

 

 

Fundsachen

…. werden in Boxen am Schuleingang und in der Turnhalle gesammelt. Bitte schauen Sie dort nach, wenn Sie etwas vermissen oder wenden Sie sich an Frau Dunker, unsere Hausmeisterin.

 


Wenn es mal Probleme gibt …

 

Ihr Kind verbringt einen großen Teil des Tages bei uns in der Schule. Häufig erzählen die Kinder zu Hause, was am Tag vorgefallen ist, was Mitschüler getan haben, bzw. wie Lehrerinnen und Lehrer gehandelt haben. Dabei ist es ganz normal, dass Kinder den erlebten Situationen unterschiedliches Gewicht geben. Was für das eine Kind kein Problem darstellt, belastet das andere Kind gedanklich sehr.

 

Es ist uns sehr wichtig, dass Sie uns zeitnah Ihre Sorgen und Bedenken jeder Art mitteilen. Reden Sie bitte nie  schlecht über die Lehrerin oder den Lehrer vor Ihrem Kind, denn Ihr Kind möchte seine Lehrerin oder seinen Lehrer gerne haben. Es gerät sehr schnell in einen emotionalen Konflikt.

 

So klären Sie Probleme /Über den Umgang mit Beschwerden:

 

Beschwerden unterschiedlicher Art gehören mittlerweile zur Normalität des schulischen Alltags. Sie müssen konstruktiv bearbeitet werden. Grundsätzlich sollte für alle folgender Grundsatz beachtet werden:

 

1.Jede Beschwerde wird ernstgenommen!   

 

           2.Jede Beschwerde wird zeitnah bearbeitet

 

Sollte eine Beschwerde direkt an die Schulleitung herangetragen werden, gibt diese zunächst keine inhaltliche oder wertende Stellung ab und verweist auf das für die Schule geltende Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden und bietet in diesem Rahmen Unterstützung bei der Behandlung der Beschwerde an.

 

Darüber hinaus informiert sie über die übliche Verfahrensweise an dieser Schule:

 

  1. Die Schulleitung verweist darauf, ein direktes Gespräch mit dem nächsten Beteiligten (i.d.R. Klassenlehrer oder Fachlehrer) zu führen. Die sachliche Klärung des Problems sollte dabei für alle Beteiligten selbstverständlich sein.
  2. Sollte das Problem durch dieses Gespräch nicht gelöst werden, wendet sich der Betroffene dann erst an die Schulleitung.
  3. Kann der Konflikt innerschulisch trotz aller Bemühungen dennoch nicht beigelegt werden, wendet sich der Betroffene an die Schulaufsicht.
  4. Die Schulleitung muss allerdings sofort informiert werden, wenn der Beschwerde eine schwerwiegende Dienstpflichtverletzung zugrunde liegt. In diesem Fall greift die Schulleitung direkt ein und sorgt unter Einbeziehung der Parteien für Aufklärung des Sachverhalts und ggf. weitere notwendige Schritte. Das Ergebnis des Gesprächs wird schriftlich protokolliert.

Auf jeder Ebene der Verfahrensweise muss eine sachliche Lösung des Konflikts angestrebt werden. Dazu sind Vereinbarungen notwendig, die schriftlich dokumentiert werden und entsprechend überprüft werden können.

 

Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht unterstützt die Schulleitung die Lehrkräfte bei Gesprächen, wenn diese es einfordern. Die oben dargestellte Verfahrensweise zur Behandlung von Beschwerden gilt selbstverständlich nicht nur für Eltern, sondern auch für die Schulleitung, das Kollegium und die MitarbeiterInnen der Schule.

 

Darüber hinaus stehen gemäß des Beratungskonzeptes selbstverständlich für eine Beratung auch unsere Beratungslehrerin Frau Niederbremer sowie unser Schulsozialarbeiter Herr Pott zur Verfügung (s. Beratungskonzept).